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Deutsche Scheidung in der Türkei anerkennen lassen

Wer in Deutschland geschieden wurde und die türkische Staatsangehörigkeit besitzt, ist in den türkischen Personenstandsregistern oft noch als verheiratet eingetragen. Das deutsche Urteil wirkt in der Türkei nicht automatisch. Es gibt zwei Wege, das zu ändern.

Warum die Anerkennung wichtig ist

Solange die Scheidung in der Türkei nicht eingetragen ist, gelten Sie dort weiter als verheiratet. Das wird spätestens dann zum Problem, wenn Sie in der Türkei erneut heiraten möchten, eine Erbschaft geregelt werden muss oder beim Grundbuchamt der Familienstand geprüft wird. Auch ein Kind aus einer neuen Beziehung kann im Register zunächst dem früheren Ehepartner zugeordnet werden.

Weg 1: Eintragung durch das Standesamt oder Konsulat

Seit 2017 sieht Artikel 27/A des türkischen Personenstandsgesetzes (Nr. 5490) eine vereinfachte Eintragung ohne Gericht vor. Ausländische Entscheidungen über Scheidung, Aufhebung oder Nichtigkeit einer Ehe werden in das Register eingetragen, wenn

  • beide Ehepartner den Antrag gemeinsam stellen, persönlich oder über Bevollmächtigte,
  • die Entscheidung von der nach deutschem Recht zuständigen Stelle stammt und rechtskräftig ist und
  • sie der türkischen öffentlichen Ordnung nicht offensichtlich widerspricht.

Ist der frühere Ehepartner verstorben oder kein türkischer Staatsangehöriger, kann der türkische Ehepartner den Antrag allein stellen. Zuständig sind im Ausland die türkischen Auslandsvertretungen in dem Land, in dem die Entscheidung ergangen ist, in der Türkei die vom Innenministerium bestimmten Standesämter.

In der Praxis bedeutet das: Wenn Sie und Ihr früherer Ehepartner sich verständigen können, ist der Weg über das türkische Generalkonsulat in Deutschland oder ein Standesamt in der Türkei meist der schnellste.

Weg 2: Anerkennungsklage vor einem türkischen Gericht

Ist ein gemeinsamer Antrag nicht möglich, etwa weil der frühere Ehepartner nicht mitwirkt oder nicht erreichbar ist, bleibt die Anerkennungsklage nach dem türkischen Gesetz über das internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht (Nr. 5718). Wird ein Antrag beim Standesamt abgelehnt, weil die Voraussetzungen von Artikel 27/A fehlen, führt der Weg ebenfalls dorthin.

Das Gericht prüft unter anderem, ob

  • das deutsche Urteil rechtskräftig ist,
  • es nicht in einer Sache ergangen ist, für die türkische Gerichte ausschließlich zuständig sind,
  • es der türkischen öffentlichen Ordnung nicht offensichtlich widerspricht und
  • der Gegner im deutschen Verfahren ordnungsgemäß geladen oder vertreten war.

Zuständig ist das Gericht am türkischen Wohnsitz des Gegners, hilfsweise an seinem Aufenthaltsort. Hat der Gegner in der Türkei weder Wohnsitz noch Aufenthalt, kann die Klage in Ankara, İstanbul oder İzmir erhoben werden. In Scheidungssachen entscheidet in der Praxis das Familiengericht.

Welche Unterlagen benötigt werden

Für beide Wege werden in der Regel verlangt:

  • das deutsche Scheidungsurteil oder der Scheidungsbeschluss,
  • ein Nachweis der Rechtskraft (Rechtskraftvermerk),
  • die Apostille auf beiden Dokumenten,
  • beglaubigte türkische Übersetzungen,
  • Ausweisdokumente und, falls ein Bevollmächtigter handelt, eine entsprechende Vollmacht.

Deutschland und die Türkei sind beide Vertragsstaaten des Haager Apostille-Übereinkommens. Eine zusätzliche Legalisation durch das Konsulat ist daher nicht nötig.

Worauf Sie achten sollten

Prüfen Sie vor dem Antrag, ob das Urteil tatsächlich rechtskräftig ist. Ein Beschluss ohne Rechtskraftvermerk wird weder vom Standesamt noch vom Gericht akzeptiert. Lassen Sie die Übersetzung von einem in der Türkei vereidigten Übersetzer oder über das Konsulat anfertigen, damit sie anerkannt wird.

Wurden im deutschen Verfahren auch Sorgerecht oder Unterhalt geregelt, wird darüber nicht automatisch mitentschieden. Ob diese Teile gesondert anerkannt oder vollstreckt werden müssen, hängt vom Einzelfall ab.

Beratung

Die Beratung und die Vertretung vor türkischen Behörden und Gerichten erfolgen auf Türkisch. Wenn Sie Türkisch sprechen, können Sie uns gern direkt kontaktieren; die Unterlagen können Sie auf Deutsch vorlegen.