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Scheidung in der Türkei, wenn ein Ehepartner in Deutschland lebt

Nicht jede Ehe zwischen türkischen Staatsangehörigen wird in Deutschland geschieden. Lebt einer der Ehepartner in der Türkei, oder wurde die Ehe dort geschlossen und die Familie hat noch enge Bindungen dorthin, kommt auch ein Verfahren vor einem türkischen Familiengericht in Betracht.

Welches Recht gilt?

Nach Artikel 14 des türkischen Gesetzes über das internationale Privatrecht (Nr. 5718) richten sich Scheidungsgründe und Scheidungsfolgen nach dem gemeinsamen Heimatrecht der Ehepartner. Sind beide türkische Staatsangehörige, wendet das türkische Gericht türkisches Recht an, auch wenn einer von ihnen seit Jahren in Deutschland lebt.

Haben die Ehepartner unterschiedliche Staatsangehörigkeiten, gilt das Recht des gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts, hilfsweise türkisches Recht. Dieselbe Regel gilt für den nachehelichen Unterhalt und für das Sorgerecht im Rahmen der Scheidung. Für vorläufige Maßnahmen während des Verfahrens wendet das Gericht stets türkisches Recht an.

Einvernehmliche oder streitige Scheidung

Das türkische Recht kennt die einvernehmliche Scheidung, wenn die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat und beide Ehepartner sich über die Scheidung und ihre Folgen einig sind. Nach Artikel 166 des türkischen Zivilgesetzbuchs muss der Richter beide Ehepartner persönlich anhören. Der Ehepartner aus Deutschland muss also in der Regel zur Anhörung in die Türkei kommen; der Termin lässt sich aber gut planen.

Fehlt die Einigung, wird streitig geschieden. Dann muss ein gesetzlicher Scheidungsgrund nachgewiesen werden, am häufigsten die Zerrüttung der Ehe. Das Verfahren dauert deutlich länger.

Zustellung nach Deutschland

Lebt der beklagte Ehepartner in Deutschland, müssen Klage und Ladungen dorthin zugestellt werden. Das geschieht auf dem Rechtshilfeweg und braucht Zeit, oft mehrere Monate. Wer die genaue Anschrift des anderen Ehepartners kennt und sie von Anfang an richtig angibt, spart sich spätere Verzögerungen.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung entfällt dieses Problem weitgehend, weil beide Ehepartner am Verfahren mitwirken.

Unterhalt, Sorgerecht, Vermögen

Im türkischen Scheidungsverfahren entscheidet das Gericht auf Antrag auch über Unterhalt, das Sorgerecht für gemeinsame Kinder und den Umgang. Beim Sorgerecht spielt eine wichtige Rolle, in welchem Land das Kind tatsächlich lebt. Lebt das Kind in Deutschland, sind oft auch deutsche Gerichte zuständig, und es muss sorgfältig geprüft werden, welches Gericht zuerst angerufen wird.

Für das eheliche Vermögen gelten eigene Regeln: Die Ehepartner können das Recht ihres gewöhnlichen Aufenthalts bei der Eheschließung oder eines ihrer Heimatrechte wählen. Ohne Wahl kommt es auf weitere Anknüpfungen an. Gerade wenn Immobilien in beiden Ländern vorhanden sind, lohnt sich eine Prüfung im Einzelfall.

Gilt das türkische Urteil auch in Deutschland?

Ob ein türkisches Scheidungsurteil in Deutschland ein eigenes Anerkennungsverfahren braucht, hängt von der Staatsangehörigkeit ab: Waren beide Ehepartner bei der Entscheidung ausschließlich türkische Staatsangehörige, ist ein Verfahren bei der Landesjustizverwaltung grundsätzlich nicht erforderlich; besitzt einer von ihnen (auch) die deutsche Staatsangehörigkeit, muss die Anerkennung dort beantragt werden. Umgekehrt gilt ein deutsches Urteil in der Türkei erst nach Eintragung oder Anerkennung; dazu unsere Seite Deutsche Scheidung in der Türkei anerkennen lassen.

Beratung

Die Beratung und die Vertretung vor dem türkischen Familiengericht erfolgen auf Türkisch. Wenn Sie Türkisch sprechen, können Sie uns direkt erreichen, auch wenn Sie selbst in Deutschland leben.