Häufige Anliegen
- Deutsche Scheidung in der Türkei anerkennen lassen: Eintragung beim Standesamt oder Konsulat, Anerkennungsklage, Unterlagen.
- Scheidung in der Türkei, wenn ein Ehepartner in Deutschland lebt: anwendbares Recht, Zustellung, Unterhalt und Sorgerecht.
- Erbe in der Türkei: türkischer Erbschein, Ausschlagung, Grundstücke im Nachlass.
- Immobilie in der Türkei von Deutschland aus kaufen oder verkaufen: Vollmacht, Grundbuchamt, Kaufpreis.
So läuft die Zusammenarbeit
Viele Anliegen lassen sich erledigen, ohne dass Sie in die Türkei reisen müssen. Nach einem ersten Gespräch per Telefon oder Videoanruf klären wir, welche Unterlagen nötig sind und ob eine Vollmacht beim türkischen Generalkonsulat oder bei einem deutschen Notar erstellt werden soll. Dokumente können per E-Mail vorab geschickt werden; Originale werden nur dort verlangt, wo Behörden oder Gerichte es vorschreiben.
Gespräche finden nach Terminvereinbarung statt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Einschätzung erst möglich ist, wenn die Unterlagen vorliegen.
Weitere Rechtsgebiete
Neben den oben genannten Themen umfasst die Tätigkeit Familienrecht, Strafrecht, Vollstreckungsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht und Verwaltungsrecht in İzmir. Ausführliche Artikel dazu finden Sie auf den türkischen Seiten.
Kontakt
Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Sprechzeiten finden Sie auf der Kontaktseite.
Die Inhalte dieser Seiten dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.