Wie ein Eigentumswechsel in der Türkei abläuft
Eigentum an Grundstücken und Wohnungen geht in der Türkei erst mit der Eintragung im Grundbuch über. Der Vertrag wird nicht beim Notar, sondern direkt beim zuständigen Grundbuchamt (tapu müdürlüğü) unterschrieben. Termine werden über das elektronische System des Grundbuchamts vereinbart; zum Termin erscheinen Verkäufer und Käufer oder ihre Bevollmächtigten.
Vor dem Termin werden unter anderem der aktuelle Grundbuchauszug, eine Wertbescheinigung der Gemeinde und gegebenenfalls ein Gutachten verlangt. Die Grundbuchgebühr wird vor der Unterschrift bezahlt.
Die Vollmacht: Konsulat oder deutscher Notar
Wer nicht selbst in die Türkei reisen kann, hat zwei Möglichkeiten:
- Türkisches Generalkonsulat in Deutschland: Das Konsulat erstellt die Vollmacht direkt auf Türkisch. Sie wird von türkischen Behörden ohne weitere Beglaubigung akzeptiert. Für Menschen mit türkischem Pass ist das meist der einfachste Weg.
- Deutscher Notar: Die Vollmacht wird beim deutschen Notar beurkundet, mit einer Apostille versehen und in der Türkei beglaubigt übersetzt. Da beide Länder dem Haager Apostille-Übereinkommen angehören, ist keine zusätzliche Legalisation nötig.
Für Grundstücksgeschäfte stellen die Grundbuchämter besondere Anforderungen an Vollmachten; in der Praxis wird zum Beispiel häufig ein Lichtbild des Vollmachtgebers verlangt. Klären Sie deshalb vor dem Termin beim Konsulat oder Notar, dass die Vollmacht ausdrücklich für Grundbuchgeschäfte gedacht ist.
Was in der Vollmacht stehen sollte
Eine zu allgemein gehaltene Vollmacht ist der häufigste Grund für Verzögerungen. Sie sollte mindestens enthalten:
- die genaue Bezeichnung des Grundstücks (Provinz, Bezirk, Ort, Flur, Flurstück, bei Wohnungen die Einheit),
- welche Handlung erlaubt ist: Verkauf, Kauf, Schenkung, Belastung mit einer Hypothek,
- ob der Bevollmächtigte den Kaufpreis entgegennehmen darf,
- ob er den Preis frei bestimmen darf oder an eine Untergrenze gebunden ist.
Je klarer diese Punkte formuliert sind, desto geringer ist das Risiko, dass das Grundbuchamt die Vollmacht zurückweist, oder dass sie anders verwendet wird als gedacht.
Kaufpreis und Sicherheit
Bei Käufen und Verkäufen aus der Ferne ist die Frage entscheidend, wann und wie der Kaufpreis fließt. Für Wohnungen und Grundstücke steht in der Türkei inzwischen auch ein Treuhandsystem zur Verfügung, bei dem der Kaufpreis bis zur Eintragung im Grundbuch gesichert wird. Ob die Nutzung im konkreten Fall verpflichtend ist und ab wann, sollte vor der Unterschrift geprüft werden.
Unabhängig davon empfiehlt es sich, Zahlungen nicht bar, sondern nachweisbar per Banküberweisung abzuwickeln und den tatsächlich gezahlten Preis im Vertrag anzugeben.
Wenn das Grundstück geerbt ist
Stammt die Immobilie aus einem Nachlass, müssen die Erben zuerst mit einem türkischen Erbschein im Grundbuch eingetragen werden. Erst danach kann verkauft werden. Mehr dazu auf unserer Seite zum Erbe in der Türkei.
Beratung
Die Beratung und die Begleitung beim Grundbuchamt erfolgen auf Türkisch. Wenn Sie Türkisch sprechen, können Sie uns direkt erreichen; wir besprechen, welche Unterlagen für Ihren Fall nötig sind.